Corona Spezial
Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen zu Corona-Zeiten:
- Lesungen unter Corona-Bedingungen je Bundesland / Land (Österreich, Schweiz)
NRW bietet eine neue Förderung von Lesungen an: bis zu 800 Euro
Mit dem Förderprogramm Aufgeschlagen! möchte das Land NRW Schriftsteller*innen mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen ermutigen, in den kommenden Monaten ihre Werke mit Lesungen und Literaturgesprächen zu präsentieren. Das Programm ist eine der Maßnahmen zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur und der Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Kulturszene im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise. Autor*innen aus Nordrhein-Westfalen können ab sofort eine Förderung in Höhe von 800 Euro für Lesungen beantragen.
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4.000 Euro Stipendien an AutorInnen mit ausgefallenen Lesungen!
Deutscher Literaturfonds bietet Förderung an für AutorInnen, die ausgefallene Veranstaltungen nachweisen können. Hier weiterlesen: https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/autoren-sonderfoerderung-ausgefallen/
GVL vergibt Stipendien von Neustart Kultur in Höhe von 5.000 Euro für künstlerische Projekte
GVL vergibt Stipendien von Neustart Kultur in Höhe von 5.000 Euro für künstlerische Projekte!
"Gefördert werden künstlerische Projekte wie Darbietungen, Produktionen oder Online-Formate. Die Projekte können sich noch im Entwicklungsstadium befinden, es kann sich um Kooperationen oder um Rechercheprojekte für künftige Produktionen handeln. Das Stipendium unterstützt auch Künstler, die sich neue Techniken und Arbeitsweisen im Rahmen einer Fortbildung aneignen möchten, wenn diese für die Umsetzung eines Entwicklungsvorhabens erforderlich sind."
Corona-Unterstützung für ein Buchprojekt: 5.000 Euro Stipendien an AutorInnen
VG Wort vergibt als Förderung für ein konkretes Buchprojekt 5.000 Euro Stipendien an AutorInnen
https://neustart-kultur.vgwort.de
Die Antragstellung läuft in zwei Schritten:
1.) Registrierung
2.) Antragstellung mit Projektbeschreibung ab 27.8.
Weitere Infos auf der VG-Wort Seite.
Neue Förderungen ab Januar 2021 für Solo-Selbständige. (2)
Redaktionelle (unverbindliche) Zusammenfassung:
Ab Januar 2021:
Entweder a) Überbrückungshilfe III
Fixkostenzuschuss (also sind Fixkosten vonnöten!) bei Umsatzeinbruch von mind. 30%.
Oder b) Neustarthilfe
(keine Fixkosten!) bei Umsatzeinbruch von mind. 60%
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Förderung / Unterstützung für Solo-Selbständige in Corona-Zeiten
Solo-Selbständige wie Schriftsteller geraten in diesen Zeiten von zeitweisen Veranstaltungsverboten, von Schließungen von Buchandel und Einzelhandel, von dem damit einhergehenden online-bestsellergetriebenen Einkaufsverhalten der Leser sowie Neuerscheinungs-Reduktion der Verlage teils in prekäre Situationen.
Bund und Länder bieten Unterstützungen an. Hier eine Auflistung:
Die Aufstellung ist nicht final und wird peu à peu aktualisiert, vervollständigt. - Bitte informiert uns über jede Förderung und jede Neuerung aus euerm Bundesland, damit wir SYNDIKATler uns gegenseitig informieren und unterstützen können!
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