Das SYNDIKAT fördert Krimi-Festivals im deutschsprachigen Raum. Es soll so die Veranstaltungslandschaft rund um die Kriminalliteratur gestärkt werden.

Ein im Sinne des SYNDIKATS förderwürdiges Festival

  • muss den „Krimi“ als Schwerpunktthema haben
  • muss über mehrere Tage laufen
  • ist nicht als einmaliges Ereignis angelegt, sondern auf mehrere Jahre
  • muss öffentlich sein (keine geschlossene Verlagsveranstaltung o.ä.)
  • darf nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein

Um gefördert zu werden, muss dem Vorstand des SYNDIKATS ein ausgefüllter Antrag vorgelegt werden, über den dann entschieden wird. Dabei spielen Kriterien eine Rolle wie etwa die passende Ausrichtung des Festivals und der betriebene Aufwand – aber auch der Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des SYNDIKATS.

Auf das Programm des Festivals oder dessen Inhalte nimmt das SYNDIKAT dabei keinen Einfluss.

Hier die notwendigen Schritte, um Förderung für Ihre Events zu erhalten:

Download des Antragdokumentes hier:  Förderantrag.pdf

  1. Der Förderantrag muss ausgefüllt und entweder mit digitaler Unterschrift per E-Mail oder ausgedruckt per Post an die Geschäftsstelle des SYNDIKAT geschickt werden:
    Das SYNDIKAT e. V. 
    Geschäftsstelle
    c/o Heike Gerdes
    Kolonistenweg 24
    26789 Leer
    Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Gelder erfolgt in der Regel in der Reihenfolge der Anträge. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

  2. Nach Beendigung des Festivals kann die bewilligte Fördersumme beim SYNDIKAT abgerufen werden. Falls bereits vor oder während der Veranstaltung Geld benötigt wird, besteht die Möglichkeit, Vorschusszahlungen zu erhalten.

  3. Das Logo des SYNDIKATS hat im Förderfall auf Werbemitteln, wie Plakaten, Programmbroschüren, auf Onlinemedien und Ähnlichem zu erscheinen.

  4.  Nach Ende der Veranstaltung müssen folgende Unterlagen an die Geschäftsstelle des SYNDIKATS geschickt werden:
    - eine Schlussabrechnung der erfolgten Einnahmen/Ausgaben des Festivals
    - beispielhafte Druckerzeugnisse des Festivals (Plakate, Flyer, Programme etc.)
    -ein Beleg, aus dem hervorgeht, dass die Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat (Pressenotiz o.ä.).
  5. Originalbelege über die Einnahmen und Ausgaben zur Veranstaltung müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden. Zu einer möglichen Überprüfung der Schlussabrechnung anhand der Originalbelege durch einen Vertreter des SYNDIKAT e.V. bzw. durch das zuständige Finanzamt wird das Einverständnis gegeben.