Die Residenzstadt Gotha gewährt der Stipendiatin/dem Stipendiaten den Aufenthalt in der möblierten „Kurd-Laßwitz-Wohnung“. Diese wird für die Zeit des Stipendiums kostenlos bereitgestellt und enthält die notwendigen Medienausstattungen (PC, Internet-Anschluss). Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiatin/der Stipendiat für die Zeit ihres/seines Stipendiums die Wohnung als Wohn- und Arbeitssitz wählt.
Bewerben können sich SchriftstellerInnen deutscher Sprache, die bereits mindestens ein eigenständiges Werk veröffentlicht haben, einschlägige Erfahrungen in der Publizierung von Texten vorweisen können und die sich durch ihre künstlerische Eigenständigkeit, Originalität und Authentizität auszeichnen sowie zur sprachlichen und ästhetischen Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen und Auffassungen beitragen. Dabei ist die „Einbindung regionaler, ortsspezifischer und historischer Themen in den gesamtgesellschaftlichen Kontext“ sehr erwünscht.
Die Bewerbungen sind bis 31.08.2026 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. Gebeten wird um die Einsendung eines Motivationsschreibens, einer unveröffentlichten Textprobe (maximal 20 A4-Seiten), eines Lebenslaufes mit Lichtbild sowie einer Bibliographie. Eine Zurücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerbung ist unbedingt die unterschriebene Einwilligungserklärung der Stadtverwaltung Gotha zur Erhebung von personenbezogenen Daten beizufügen. Die Entscheidung über die Vergabe des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums“ wird durch den Oberbürgermeister am 25.10.2026 bekannt gegeben.