Atemlos von Helene Fischer, Männer von Herbert Grönemeyer, Über den Wolken von Reinhard Mey und In der Weihnachtsbäckerei von Rolf Zuckowski: Wir alle kennen diese Lieder. Chat GPT offenbar auch. Gegen die Nutzung dieser und anderer Texte zum Training des Large Language Models von ChatGPT hatte die GEMA geklagt. Nun hat das Landgericht München der Verwaltungsgesellschaft recht gegeben und urteilt, dass Open AI beim Betrieb seines KI-Chatbots ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern verletzt. „Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor“, so das Landgericht. Open AI wurd zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt und muss es zukünftig unterlassen, die Liedtexte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben. Zudem sollen Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge bekanntgegeben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
GEMA siegt im Urheberrechtstreit mit Open AI
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