Polizei-Alltag - Real Cases und Kurioses
Real Cases und Witziges: (Folge 12)
REAL CASES - spannend, kurios, lustig und manchmal unglaublich, aber wahr!
geschildert von Jörg Schmitt-Kilian (KHK a.D. und Krimi-Autor)
Der (fiktive?) Polizist Andreas Müller erinnert sich an seine Dienstzeit, blickt zurück auf „Streifengänge“ als junger Schutzpolizist und schwierige Ermittlungen bei der Kriminalpolizei. Da Müller auch als „NÖEB“ (nicht öffentlich ermittelnder Beamter) im Drogenmilieu eingesetzt war, möchte er seine wahre Identität nicht preisgeben.
Würden Michi Kobr und Volker Klüpfel ihrem Kommissar KLUFTINGER und Rita Falck dem Dorfpolizisten EBERHOFER die unserer Serie geschilderten Situationen „auf den Leib schneidern“, würde der Leserkreis den Autoren eine „blühende Fantasie unterstellen, denn niemand würde glauben, dass solche Dinge tatsächlich geschehen. Aber die Realität des polizeilichen Alltags ist manchmal verrückter als die Autoren-Fantasie. Es gibt nichts, was es nicht gibt, und unser SYNDIKATS-Mitglied liefert die Beweise!
Major van Oppelen und der „Stang-Wasser-Anschlag“
Im letzten Nachtdienst hatte ich die große Ehre, Major van Oppelen kennenzulernen, als er „voll wie eine Strandhaubitze“ in Ausgeh-Uniform der Bundeswehr den Verkehr an der Kreuzung „Wöllershof“ regeln wollte. Er stand „militärisch stramm“ incl. Kopfbedeckung (das „bundeswehrgrau“ ist nachts nicht von „polizistengrün“ zu unterscheiden) auf der Kreuzung. Von dieser korrekten Haltung könnte sich manch junger Wachtmeister eine Scheibe abschneiden.
Major von Oppelen ist ein eigenwilliger Mensch, ein richtiger Bullewatz. Als sich einer der Autofahrer seinen Anordnungen widersetzte und das Haltezeichen missachtete, hatte er mit einem inbrünstigen Schrei seine Mütze in die Luft geschleudert. Zu meiner Verblüffung musste ich feststellen, dass mir die Menschen durch das Tragen der Uniform anders begegnen. Mich hat in meinem „Zivilistenleben“ noch nie zuvor ein Major durch Führen der Hand an seine Kopfbedeckung und Beinschlag begrüßt, sondern eher leicht verächtlich meine langen Haare und die Latzhose betrachtet. Es stimmt also doch: Kleider machen Leute.
Vielen männlichen Besuchern der Kowelenzer Altstadt fehlt nach einer R(h)ein-Tour (immer rein in die Kneipen) und insbesondere beim Wechsel der „Zapfstellen“ die erforderliche Disziplin in der Blase und eine damit einhergehende Zurückhaltung, nicht öffentlich zu urinieren. Diese Form einer ungezügelten Leidenschaft zum spontanen „en Stang Wasser en die Eck ställe“ können Männer „in der Wildnis“ eher ausleben als Frauen. Das liegt in der Natur der Sache. Ob Baum, Busch, Straßenlaterne, Wand, Hauseingang oder Schaufenster, alles scheint sich als (Ziel-)Objekt zur Erledigung des dringenden Bedürfnisses zu eignen. Ich jedenfalls habe bis zum heutigen Tage noch keinen Mann im Freien ohne ein Ziel urinieren gesehen. Selbst auf der öffentlichen Toilette neben der Wache habe ich schon „spielerische Typen“ beobachtet, die auf die Fliegen an der Wand zielen. Aber es gibt auch Grenzen. Der Mann, der auf den Handgriff des Streifenwagens zielte, hat diese überschritten. Er tat das, was ein Mann tun muss (wenn der Körper es verlangt), aber an der falschen Stelle und zum falschen Zeitpunkt. Er urinierte nicht aus Not. Es könnte auch ein Racheakt gewesen sein. Egal ob Racheakt oder Verzweiflung: so etwas gehört sich einfach nicht.
Karikatur: Godde
Jörg Schmitt-Kilian (ehem. Drogenfahnder und KHK a.D.) hat zahlreiche Bücher (u.a. einen SPIEGEL-Bestseller, mit Uwe Ochsenknecht verfilmt) und Themenhefte zur Früherkennung und Bewältigung von Krisensituationen (Drogen, Gewalt, school-shootings) mit einer Gesamtauflage von mehr als einer halben Million Exemplare geschrieben. Im September ist ENTFÜHRT der vierte Krimi seiner Serie „Neben der Spur“ erschienen.
Real Cases und Witziges: (Folge 11)
REAL CASES - spannend, kurios, lustig und manchmal unglaublich, aber wahr!
geschildert von Jörg Schmitt-Kilian (KHK a.D. und Krimi-Autor)
Der (fiktive?) Polizist Andreas Müller erinnert sich an seine Dienstzeit, blickt zurück auf „Streifengänge“ als junger Schutzpolizist und schwierige Ermittlungen bei der Kriminalpolizei. Da Müller auch als „NÖEB“ (nicht öffentlich ermittelnder Beamter) im Drogenmilieu eingesetzt war, möchte er seine wahre Identität nicht preisgeben.
Würden Michi Kobr und Volker Klüpfel ihrem Kommissar KLUFTINGER und Rita Falck dem Dorfpolizisten EBERHOFER die unserer Serie geschilderten Situationen „auf den Leib schneidern“, würde der Leserkreis den Autoren eine „blühende Fantasie unterstellen, denn niemand würde glauben, dass solche Dinge tatsächlich geschehen. Aber die Realität des polizeilichen Alltags ist manchmal verrückter als die Autoren-Fantasie. Es gibt nichts, was es nicht gibt, und unser SYNDIKATS-Mitglied liefert die Beweise!
(Auch) im Polizistenleben geht mancher Schuss daneben
Aus dem Röhrenradio auf der Münzwache erschallt soeben das Lied Im Leben, im Leben, geht mancher Schuss daneben. Es ist ein Song von Katja Ebstein über einen Förster, der „von der Jagd“ nach Hause zurückkehrt und seine untreue „Liebste“ (?) in den Armen des Oberförsters erwischt. Er ist schockiert, obwohl er sich erst soeben „auf der Jagd“ unter dem Hochsitz auch mit seiner jungen Geliebten vergnügt hat. Polizeihauptwachtmeister Müller fragt sich, ob der Förster mit seiner Flinte den Oberförster erschossen hat oder froh darüber war, dass auch er seit Jahren seine Frau betrügt.
PHW Müller ist der festen Überzeugung, dass legitimierte Waffenträger „in der Regel“ ordnungsgemäß mit ihren Schussapparaten umgehen. Er erinnert sich jedoch an mehrere Ereignisse. Zwei Vorfälle über den nicht ordnungsgemäßen Umgang mit dienstlich gelieferten Pistolen hat Müller in guter Erinnerung. In einem Fall durfte der Kollege nach einer unbeabsichtigten Schussabgabe weiter Dienst verrichten, der andere wurde entlassen, obwohl er nicht geschossen hatte. Ungerecht, meinen Sie?
Fall 1:
Polizeihauptmeister Pitter Graf hat die Mindestgröße für eine Einstellung der Polizei nur um einen Zentimeter überschritten, aber er ist mit 1,67 m nahkampferprobt und „ein Kerl wie ein Baum“. Alle nennen ihn „Bonsai“. Anstatt die Waffe bei einer Schießübung vorschriftsmäßig zurück in das Holster zu stecken, schob er die Pistole in die Hose. Pitter wollte demonstrieren, wie die Kommissare in Fernsehfilmen ihre Waffe „am Mann tragen!“ Eigentlich. »Schaut mal, wie doof die sind, wenn die…!« Er zog die Waffe aus dem Hosenbund und hatte den Satz noch nicht ausgesprochen, da ertönte ein Knall. Bonsai schrie vor Schmerz auf, ein Loch neben dem Hosenlatz und die Patronenhülse ließen Schlimmes vermuten, aber Bonsai hatte „Glück im Unglück“. Nur ein Streifschuss.
In Bonsais Leben ging mal ein Schuss daneben. Eine Hülse auf dem Boden und ein angesengter Hoden sangen die Kollegen. Ja, wer den Schaden hat…
Fall 2:
Polizeimeister Holger Manfeld hatte eine „nicht genehmigte“ Nebentätigkeit. Er arbeitete als Türsteher und Kassierer in einer „berüchtigten“ Diskothek. Eigentlich dumm. Er konnte diesen Job nicht unentdeckt ausüben Manchmal wechselte er seinen Arbeitsplatz kurz nach Ende des Spätdienstes. Dann trug er Räuberzivil (schwarze Dienstschuhe, grüne Uniformhose, an der noch die Knebelkette baumelte) und reinigte seine Pistole. Auf besonderen Wunsch demonstrierte Manfeld den Diskothekenbesuchern, wie schnell er die Waffe – und zwar blind – innerhalb weniger Sekunden auseinander- und wieder zusammenbauen kann. Einige Gäste behaupteten, der – vom Dienst suspendierte Beamte – habe angeboten, sie dürften für 2,- DM die Waffe reinigen.
Karikaturen: Hannes Dietze
Jörg Schmitt-Kilian (ehem. Drogenfahnder und KHK a.D.) hat zahlreiche Bücher (u.a. einen SPIEGEL-Bestseller, mit Uwe Ochsenknecht verfilmt) und Themenhefte zur Früherkennung und Bewältigung von Krisensituationen (Drogen, Gewalt, school-shootings) mit einer Gesamtauflage von mehr als einer halben Million Exemplare geschrieben. Im September ist ENTFÜHRT der vierte Krimi seiner Serie „Neben der Spur“ erschienen.
Real Cases und Witziges: (Folge 10)
REAL CASES - spannend, kurios, lustig und manchmal unglaublich, aber wahr!
geschildert von Jörg Schmitt-Kilian (KHK a.D. und Krimi-Autor)
Der (fiktive?) Polizist Andreas Müller erinnert sich an seine Dienstzeit, blickt zurück auf „Streifengänge“ als junger Schutzpolizist und schwierige Ermittlungen bei der Kriminalpolizei. Da Müller auch als „NÖEB“ (nicht öffentlich ermittelnder Beamter) im Drogenmilieu eingesetzt war, möchte er seine wahre Identität nicht preisgeben.
Würden Michi Kobr und Volker Klüpfel ihrem Kommissar KLUFTINGER und Rita Falck dem Dorfpolizisten EBERHOFER die unserer Serie geschilderten Situationen „auf den Leib schneidern“, würde der Leserkreis den Autoren eine „blühende Fantasie unterstellen, denn niemand würde glauben, dass solche Dinge tatsächlich geschehen. Aber die Realität des polizeilichen Alltags ist manchmal verrückter als die Autoren-Fantasie. Es gibt nichts, was es nicht gibt, und unser SYNDIKATS-Mitglied liefert die Beweise!
Um „Haaresbreite“ aus dem Polizeidienst entlassen
In den beiden letzten Ausgaben berichtete unser Protagonist PM i.Kd. Andreas Müller über den Widerspruch seines Kollegen Schmitt auf den Haarerlass der Bezirksregierung, wonach im Sinne des Allgemeinwohls(?) das Haupthaar einschließlich der Koteletten bis zu der in der dienstlichen Weisung bestimmten Länge zu tragen sei. Bei Nichtbefolgen dieses „Befehls“ wurden dienstordnungsrechtliche Maßnahmen in Form eines Disziplinarverfahrens angedroht. Der Dienstvorgesetzte folgte nicht der Argumentation des Beamten, diese Anordnung sei eine „Verletzung der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und kam zu dem Ergebnis der Beamte würde durch eine derartige Anordnung keineswegs herabgewürdigt oder erniedrigt, da eine die Menschenwürde verletzende Missachtung des Einzelnen lediglich dann in Betracht bei einem Zwang zu einem Haarschnitt gezogen werden müsse, wenn das kurz geschnittene Haar den betroffenen Beamten gröblich entstelle und der Lächerlichkeit preisgebe. Hiervon könne bei der (in den „real-cases“ Folgen 8 und 9 konkretisierten) dienstlich angeordneten Haarschnitt-Regelung jedoch keine Rede sein. Zum Wesen des Beamtenverhältnisses gehöre die Pflicht des Beamten seine ganze Persönlichkeit in den Dienst des Amtes zu stellen. Diese im Beamtenrecht verankerte „Hingabepflicht“ habe eindeutigen Vorrang vor dem individuellen Recht des Polizeibeamten seine Haare länger oder anders zu tragen als dies in der dienstlichen Weisung vorgeschrieben wurde. Zudem sei jeder Beamte verpflichtet zu seiner vollen Verwendungsfähigkeit beizutragen. Diese würde durch das Tragen von langen Haaren erheblich eingeschränkt und außerdem schädige dies das Ansehen der deutschen Polizei.
Als Müllers „bester Freund“ bei einem Training des FCK (Fußball-Club-Kripo) in der Sporthalle der Landespolizeischule mit einem kraftvoll abgeschossenen Lederball im „Unterstübchen“ Bekanntschaft machte, dachte unser Protagonist, „die würden uns besser ein dienstlich geliefertes Suspensorium als Schutz vor Verletzungen beim Dienstsport zur persönlichen Ausstattung liefern, statt das schwachsinnige Argument als Begründung für den Haarerlass zu verbreiten, weil lange Haare auf Polizistenköpfen im Dienst gefährlich werden könnten.“
Foto: Mürlebach/Polizeiarchiv
Jörg Schmitt-Kilian (ehem. Drogenfahnder und KHK a.D.) hat zahlreiche Bücher (u.a. einen SPIEGEL-Bestseller, mit Uwe Ochsenknecht verfilmt) und Themenhefte zur Früherkennung und Bewältigung von Krisensituationen (Drogen, Gewalt, school-shootings) mit einer Gesamtauflage von mehr als einer halben Million Exemplare geschrieben. Im September ist ENTFÜHRT der vierte Krimi seiner Serie „Neben der Spur“ erschienen.
Real Cases und Witziges: (Folge 09)
REAL CASES - spannend, kurios, lustig und manchmal unglaublich, aber wahr!
geschildert von Jörg Schmitt-Kilian (KHK a.D. und Krimi-Autor)
Der (fiktive?) Polizist Andreas Müller erinnert sich an seine Dienstzeit, blickt zurück auf „Streifengänge“ als junger Schutzpolizist und schwierige Ermittlungen bei der Kriminalpolizei. Da Müller auch als „NÖEB“ (nicht öffentlich ermittelnder Beamter) im Drogenmilieu eingesetzt war, möchte er seine wahre Identität nicht preisgeben.
Würden Michi Kobr und Volker Klüpfel ihrem Kommissar KLUFTINGER und Rita Falck dem Dorfpolizisten EBERHOFER die unserer Serie geschilderten Situationen „auf den Leib schneidern“, würde der Leserkreis den Autoren eine „blühende Fantasie unterstellen, denn niemand würde glauben, dass solche Dinge tatsächlich geschehen. Aber die Realität des polizeilichen Alltags ist manchmal verrückter als die Autoren-Fantasie. Es gibt nichts, was es nicht gibt, und unser SYNDIKATS-Mitglied liefert die Beweise!
Gefährden Polizisten mit langen Haaren die öffentliche Sicherheit?
In der letzten Ausgabe hat unser Protagonist Andreas Müller ein Schreiben der Bezirksregierung Koblenz als Beweismittel für eine „schwachsinnige“ Anordnung vorgelegt, über deren Begründung man heutzutage nur noch „den Kopf schütteln“ kann. Die vorgesetzte Behörde hatte angeordnet, die „Haar- und Barttracht“ einzelner Polizeivollzugsbeamter müsse dringend „gestutzt“ werden.
Begründung: zu dienstlichen Erfordernissen gehöre ein äußeres Erscheinungsbild, das dem Ansehen der deutschen Polizei als staatliches Ordnungsorgan gerecht wird und die Funktionsfähigkeit des Polizeivollzugsbeamten bei seinem Einsatz nicht beeinträchtigt. Daher dürfe das Haupthaar nicht über Mantel oder Rockkragen hinausragen, müsse am Kopf anliegen, die Ohren dürften nicht durch überhängende Haare bedeckt sein und Bärte und Koteletten müssten kurz geschnitten sein. Würden die Grenzen des Vertretbaren überschritten seien „widerspenstige“ Polizeivollzugsbeamte durch Einzelanordnungen anzuweisen ihr äußeres Erscheinungsbild den dienstlichen Erfordernissen anzupassen. In welcher Welt leben diese Schreibtischhengste denn? dachte Müller und verweigerte ebenso wie sein Kollege Schmitt den Friseurbesuch. Schmitt argumentierte, er fühle sich in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt. Das beeindruckte den Dienstherrn nicht sonderlich, aber Müllers Grund, er müsse bei verdeckten Ermittlungen in der Rauschgiftszene unerkannt bleiben und der Hinweis auf den Observationsgrundsatz „wer gut beobachten will, darf selbst nicht erkannt werden“, wurde widerwillig akzeptiert. Da Müller als Angehöriger des Rauschgiftkommissariats verdeckt in Diskotheken und Freudenhäuser ermitteln musste, hatte man dem jungen Beamten für den Zeitraum seiner „under-cover-Tätigkeit“ eine Ausnahmeregelung genehmigt. Bei seiner Beförderung zum Polizeimeister trug Müller eine für ihn unübliche Kleidung: Anzug und Schlips. „Was ist das denn für einer? Ein Hippie mit langen Haaren und Ring im Ohr“, so der Originalton seines ehemaligen Vorgesetzten bei der Schutzpolizei (ein „bedeutender“ Polizeiführer „erster couleur“, wie er sich selbst gern bezeichnete). Vermutlich hatte der „Goldfasan“ keine Ahnung, wie man couleur schreibt, vielleicht „colöhr“, klingt so ähnlich wie Choleriker und dies wäre eine treffendere Bezeichnung gewesen. Obwohl das Foto von Müllers Beförderung keiner besonderen Kommentierung bedarf, hat unser Protagonist nie erfahren, was diese Polizeiführer bei der Urkundenüberreichung dachten.
Foto: Seul
Der übereifrige Polizeioberamtsrat forderte den Kollegen Schmitt mehrmals zum Friseurbesuch auf. Schmitt hatte im Vergleich zu Müllers „Wuschelkopf“ kurze Haare, verweigerte den „Befehl“ und lies sich als Beweis erkennungsdienstlich behandeln. Auf der Basis des Beweisfotos vertrat der Landesvorsitzende vom „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ die Ansicht, dass die Haartracht dieses Beamten nicht zu bemängeln sei und – in Anlehnung an Müllers Argumentation - könne der Erlass nicht für die Kripo gelten, denn zivil ermittelnde Beamte müssten sich in Haartracht und Kleidung (besonders bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität) anpassen und dürften nicht aufgrund eines militärischen Haarschnitts direkt erkannt werden.
Jörg Schmitt-Kilian (ehem. Drogenfahnder und KHK a.D.) hat zahlreiche Bücher (u.a. einen SPIEGEL-Bestseller, mit Uwe Ochsenknecht verfilmt) und Themenhefte zur Früherkennung und Bewältigung von Krisensituationen (Drogen, Gewalt, school-shootings) mit einer Gesamtauflage von mehr als einer halben Million Exemplare geschrieben. Im September ist ENTFÜHRT der vierte Krimi seiner Serie „Neben der Spur“ erschienen.
Polizei-Alltag - Real Cases und Witziges: (Folge 08)
BLAULICHT-STORIES „Erinnerungen an alte Zeiten“
von Jörg Schmitt-Kilian, Krimi-Autor und Hauptkommissar a.D.
Jörg Schmitt-Kilian wirft einen Blick hinter die Kulissen des polizeilichen Alltags, pendelt zwischen wahren Begebenheiten und der „Freiheit schriftstellerischer Ausschmückung“ . Er erinnert an eine Zeit, in der nicht alles besser, aber vieles „anders“ war.
Kein Aprilscherz : ein „an den Haaren herbeigezogener“ Befehl
Andreas Müller hatte nach der Fachprüfung I („Meister“-Lehrgang, da nach erfolgreichem Abschluss und einer Dienstzeit von 5 Jahren und 4 Monaten der Polizeihauptwachtmeister (PHW) automatisch zum Polizeimeister (PM) befördert wird) an der Landespolizeischule auf dem Koblenzer Asterstein zur Kripo gewechselt und trägt nun die offizielle Amtsbezeichnung „PM i.Kd.“ Diese Zusatzbezeichnung bedeutet „Polizeimeister im Kriminaldienst“.
Müller war der festen Überzeugung (so reden Politiker doch auch immer) er könne als „Angehöriger“ der Kriminalpolizei endlich wieder seine Haare wachsen lassen, so wie es ihm – und nicht seinem Dienstherrn – gefällt. Weit gefehlt, denn ein neuer „Haarerlass“ der Bezirksregierung Koblenz sollte auch für die Kripo verbindlich sein.
Was war der Auslöser für diese Anordnung?
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Polizei-Alltag - Real Cases und Witziges: (Folge 07)
BLAULICHT-STORIES „Erinnerungen an alte Zeiten“
von Jörg Schmitt-Kilian, Krimi-Autor und Hauptkommissar a.D.
Jörg Schmitt-Kilian wirft einen Blick hinter die Kulissen des polizeilichen Alltags, pendelt zwischen wahren Begebenheiten und der „Freiheit schriftstellerischer Ausschmückung“ . Er erinnert an eine Zeit, in der nicht alles besser, aber vieles „anders“ war.
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